Baurecht

Architektenrecht

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Das Architektenrecht regelt die Pflichten und Rechte des Architekten. Als Freiberufler muss der Architekt in der Phase der Bauplanung zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen. Damit behält er eine Übersicht über die Baukosten. Zudem verfügt er über Fachwissen im Bereich des Baurechts und ist dafür verantwortlich, dass der Bauantrag von der Behörde genehmigt wird und die entsprechende Baugenehmigung ausgestellt wird.

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Sergey Zolkin on Unsplash

Alle Rechte und Pflichten eines Architekten werden im Architektenrecht geregelt.

Verschiedene Gesetzestexte enthalten die für den Architekten im Baubereich geltenden Regelungen. Zudem sind Architekten und Ingenieure in der Architektenkammer zusammengeschlossen, welche die Honorare und Berufsrechte regelt.

Das Architektenrecht umfasst die folgenden Bereiche:

  • der Architektenvertrag
  • das Architektenhonorar
  • die Architektenhaftung
Inaki del Olmo on Unsplash

Architektenvertrag und Architektenleistung

Der Architektenvertrag ist die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauherrn und wird vor der Bauplanung abgeschlossen. Hier werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Außerdem wird definiert, welche Leistungen der Architekt erbringt und welches Honorar er dafür bezieht.

Die Architektenleistung umfasst folgende Bereiche:

  • Grundleistungen– z. B. Planung von Genehmigung, Entwurf und Ausführung, Objektüberwachung, Dokumentation und Beteiligung bei der Vergabe

 

  • Besondere Leistungen– z. B. Überprüfung der Umweltverträglichkeit, Erstellen des Finanzierungsplans und des Inventarverzeichnisses, Objektverwaltung, Baubegehung nach Übergabe

 

  • Zusätzliche Leistungen – z. B. Projektsteuerung