„Wahre Schönheit, die kommt von innen“, heißt es im Volksmund. Doch was in der Liebe gilt, ist beim Eigenheim nicht immer so. Denn schon die Fassade verrät viel über die inneren Werte eines Hauses. Und wer die staatlichen Förderprämien („Ecobonus“ genannt) geschickt nutzt, spart nicht nur Geld, sondern auch Energie und schont damit die Umwelt. Das fängt bei den Details an und reicht bis zur großen Renovierung – die Neugestaltung/Sanierung der Wände.
Fassadenbonus
Der Frühling macht alles neu – jetzt ist die Zeit, dem Eigenheim einen neuen Anstrich zu verpassen. Doch so ein bauliches „Facelifting“ kann auch weit mehr sein als eine reine Schönheitskur. Denn dank staatlichem „Fassadenbonus“ lässt sich einem Gebäude mit ziemlichen Vergünstigungen ein ganz neues Gesicht verpassen.
Die Devise lautet: Neuer Glanz, neues Glück
Farbenspiel und Bauart der Fassade im Einklang
Allein die Bauart heutiger Immobilien macht es notwendig, dass so ein „Tapetenwechsel“ nicht einfach aus irgendeinem simplen Neuanstrich besteht. Atmungsaktive Farben tragen etwa entscheidend zum guten Raumklima bei, schützen nachhaltig vor Problemen wie Schimmelbildung an den Problemzonen eines Gebäudes – also dort, wo etwa Feuchtigkeit und Kältebrücken die Wandstruktur prägen. Andernorts im Eigenheim lassen sich mit speziellen Dekorationsfarben oder Lasuren sogar spezielle räumliche Akzente setzen. Etwa durch ein bewusstes Hell-Dunkel-Spiel, wodurch Räume auch größer wirken können.
Ähnliches gilt für Fassaden, wo neben klassischen Dispersionsfarben auch vermehrt Silikatfarben zum Einsatz kommen, die besser mit mineralisierten Untergründen harmonisieren. Das hat übrigens damit zu tun, dass moderne Fassadenisolierungen („Cappotto“) nur im Zusammenspiel mit Putz und Farbschicht ihre optimale gebäudeklimatische Wirkung entfalten.
Fassadenbonus
Letztem Informationsstand zufolge wurde der bereits vor Corona etablierte, sogenannte staatliche „Fassadenbonus“ von 90 Prozent vorerst bis Ende 2021 verlängert. Dieser wird mit der Regionalsteuer IRPEF verrechnet – ein entsprechendes Steuerguthaben wird vorausgesetzt.
Reinigung oder auch Wiederinstandsetzung
Der „Fassadenbonus“ kann sowohl für die Reinigung oder den Anstrich der Fassade als auch zum Zweck der Wiederinstandsetzung oder Restaurierung der externen Fassade der Gebäude (nur für die lichtundurchlässigen Teile der Fassade, für Balkone oder Zierelemente erlaubt) in Anspruch genommen werden. Ebenso im Rahmen des Möglichen sind umfassendere Maßnahmen, die die außerordentliche Instandhaltung betreffen.