Die DIN-Norm 18015-2 gibt eine Minimallösung vor. Wer sich eine gehobenere Ausstattung wünscht, kann sich zum Beispiel auf die Richtlinie RAL-RG 678 stützen. Diese legt eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen für einen gewählten Ausstattungsstandard fest. Ausstattungswert 1, angegeben mit einem Stern, ist die DIN-Minimallösung, 3 ist für Haushalte mit vielen elektrischen Geräten gedacht.
Sich an die RAL-Richtlinie zu halten, hat für Bauherren auch einen wichtigen Planungsvorteil: Im Neubau sind heute offene Wohnräume Standard. Viele Bauträger oder Anbieter von Fertighäusern weisen solche zusammenhängenden Wohnbereiche ohne Trennwände als ein Zimmer aus - also Ess- und Wohnzimmer gehören etwa zusammen. Dann kann es sein, dass hier nur die Mindestzahl an Steckdosen sowie Anschlüsse für Leuchten und Kommunikation für ein Zimmer eingeplant werden. Die RAL-Richtlinie gilt hingegen für Wohnbereich, unabhängig von Trennwänden.
Gut ist, auf dem Bauplan einzelne Wohnbereiche mit Linien zu trennen und diesen Plan zusammen mit der RAL-Richtlinie in die Beschreibung der Bauleistung aufzunehmen. Das verdeutlicht die Einteilung und Ausstattung - und schützt vor steigenden Kosten.
Kann der Bauherr später nicht vertraglich nachweisen, dass die Elektroausstattung geregelt wurde, bezahlt er unter Umständen einen Aufpreis für jede Steckdose, die extra installiert wird. Als Grundregel lässt sich festhalten: An jedem Wandabschnitt eines Raums sollte es mindestens eine Doppelsteckdose geben.