Ohne entsprechenden Schutz können Blitzeinschläge ganze Teile von Häusern und Gebäuden zerstören. Dies geschieht dann, wenn Wasser, Harz oder ätherische Öle in den Baustoffen explosionsartig verdampfen. Auf der anderen Seite könnte die enorme Hitze, die durch die elektrische Entladung entsteht, Brände verursachen. Eine andere Gefahr geht vom starken elektromagnetischen Feld der Blitze aus – Zerstörungen in elektrischen Leitungen oder anderen Metallteilen können die Folge sein. Aus diesem Grund ist eine Blitzschutzanlage nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen auch behördlich vorgeschrieben. In der Musterbauordnung (MBO) ist Folgendes festgehalten: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“ Besonders leicht kann ein Blitzschlag vor allem in hohe Kamine, Hochhäuser oder Gebäude, die einzeln in exponierter Lage stehen, eindringen. Die schweren Folgen können sich auf Personen beziehen oder aus einer erhöhten Brand- oder Explosionsgefahr resultieren.
Die wichtigste Aufgabe einer Blitzschutzanlage ist es, Gebäude und die darin befindlichen Personen sowie elektrischen Komponenten vor Bränden und Schäden zu bewahren. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen an ordnungsgemäße Anlagen zu kennen und diese bei der Bauplanung zu berücksichtigen.
Entsprechender Schutz
Gebäudearten
Besonders bei sogenannten Sonderbauten werden Blitzschutzanlagen explizit gefordert. In diese Gebäudekategorie fallen unter anderem Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser und vergleichbare Objekte mit ähnlichen Funktionen. Darüber hinaus gilt die Vorschrift auch für zahlreiche Standardbauten. Dazu zählen Gebäude, die vielen Personen Schutz gewähren sollen wie beispielsweise Schutzhütten, überdachte Bereiche auf Kinderspielplätzen oder Wartehäuschen des ÖPNV. Auch Sonderbauten mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr müssen mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet werden. Als solche gelten Regallager, Holzbearbeitungsbetriebe, Lack- und Farbenfabriken, Mühlen, Biogasanlagen und weitere Gebäude, in denen gefährliche Stoffe bearbeitet oder gelagert werden.
Anforderungen an die Brandschutzanlage
Eine Brandschutzanlage soll in erster Linie die Gefährdung von Personen und die Brandentstehung durch einen Blitzeinschlag verhindern. Des Weiteren soll sie auch gewährleisten, dass die sicherheitstechnischen Einrichtungen in einem Gebäude wie beispielsweise Brandmelde- und Löschanlagen auch nach einem Blitzeinschlag funktionsfähig bleiben. Zusätzlich sind auch Maßnahmen gegen Überspannungen und gefährliche Funkenbildung zu treffen.
Die Anforderungen an Brandschutzanlagen sind hoch, denn diese müssen sowohl direkten als auch indirekten Blitzeinschlägen (in einem Radius von bis zu 1.000 Meter) standhalten. Die richtige Planung und Ausführung regelt die Normenreihe DIN EN 62305 beziehungsweise VDE 0185-305 „Blitzschutz“.
Risikoanalyse
Durch eine Risikoanalyse können die erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen ermittelt werden. Allerdings gibt es diesbezüglich keine anerkannte einheitliche Regel für die Technik, wie diese Analyse durchzuführen ist. Daraus resultiert die Gefahr, dass in manchen Fällen auf Blitzschutz verzichtet wird, obwohl dieser laut Baurecht erforderlich wäre. Aus diesem Grund stellt die Risikoanalyse nur bei Gebäudearten, für die keine Blitzschutzanlage vorgeschrieben ist, eine Entscheidungshilfe für den Bauherrn dar.